AGB
Beratungs- und Betreuungsbereich
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Qualifizierungen, Beratungen und Betreuungen (in Folge Veranstaltung genannt), soweit zwingende gesetzliche Vorschriften für den bestimmten Leistungsbereich nichts anderes bestimmen.
2. Anmelderichtlinien
Bei unseren Veranstaltungen bestehen begrenzte TeilnehmerInnenzahlen, daher erfolgt die Reservierung der Plätze in der Reihenfolge des Einlangens der Anmeldungen. Bei Nichterscheinen am ersten Veranstaltungstag kann der TeilnehmerInnenplatz an eine/n weitere/n InteressentIn weitergegeben werden. Die schriftliche Anmeldung (Brief, Fax, eMail, Online Formular) ist für den/die AnmelderIn rechtsverbindlich.
3. Zahlungsbedingungen
Teilnahmegebühren sind umgehend nach Erhalt der Rechnung zu überweisen. Bei Versäumnis von Zahlungsfristen behaltet alea + partner sich vor, abgesehen von der Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung, auch die außergerichtliche Geltendmachung der Forderungen durch einen Anwalt oder durch ein Inkassobüro vor. alea+partner ist berechtigt, die dabei zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen.
4. Rücktrittsrecht
Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben oder erfolgt die Buchung einer Veranstaltung oder eines Lehrgangs im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, per Fax, E-Mail oder Internet (Online), steht dem/der Teilnehmer/-in als Konsument/-in binnen 14 Kalendertagen gerechnet ab Vertragsabschluss ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht des Verbrauchers erlischt mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn seitens des Verbrauchers ausdrücklich die Leistungserbringung vor Ablauf der Rücktrittsfrist verlangt wird und dieser bestätigt, vom Verlust des Rücktrittsrechtes mit vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben. Bei Buchungen von Veranstaltungen, die bereits innerhalb der 14-tägigen Rücktrittsfrist beginnen, bedarf es daher einer ausdrücklichen Erklärung Ihrerseits, dass Sie ein vorzeitiges Tätigwerden unsererseits wünschen und in Kenntnis des Verlustes Ihres Rücktrittsrechtes bei vollständiger Leistungserbringung sind. Hat die Leistungserbringung während der Rücktrittsfrist begonnen und treten Sie, nachdem Sie ein vorzeitiges Tätigwerden unsererseits verlangt haben, vom Vertrag zurück, so haben Sie einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den von uns bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.
Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Sie können daher binnen 14 Kalendertagen ab dem Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen durch Absenden einer schriftlichen Rücktrittserklärung (z.B. Brief, Fax, E-Mail) von der Vertragserklärung zurücktreten. Dafür genügt es, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird (entscheidend ist das Datum des Postaufgabescheines). Samstage, Sonn- und Feiertage zählen mit. Das Widerrufsformular finden Sie unter Link einfügen: Die schriftliche Rücktrittserklärung ist zu richten an:
alea + partner gmbh
Grieskai 96
8020 Graz
office@alea.co.at
Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen haben Sie die Möglichkeit, den Rücktritt persönlich im Büro alea + Partner innerhalb der Rücktrittsfrist zu erklären. Hierfür gelten die Bedingungen für den Rücktritt dieser AGB.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
5. Stornogebühr
Im Falle einer Verhinderung ist eine schriftliche Stornierung erforderlich. Diese ist bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos. Nach dieser Frist wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent der Teilnahmegebühr, bei Nichterscheinen zur Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.
6. Prüfungen
Der Ablauf der bei alea + partner zu absolvierenden Prüfungen ist durch die jeweils gültige Prüfungsordnung bestimmt. Nach bestandener Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Bei allen Veranstaltungen ist eine Mindestanzahl an Anmeldungen erforderlich. Wird diese unterschritten, kann die Veranstaltung abgesagt werden.
7. Teilnahmebestätigungen
Teilnahmebestätigungen werden nur für TeilnehmerInnen ausgestellt, die mindestens 75% der Veranstaltungsdauer anwesend waren.
8. Programmänderungen
Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.
9. Veranstaltungsunterlagen
Die dem/der TeilnehmerIn überlassenen Seminarunterlagen oder Datenträger dürfen ohne vorherige Genehmigung von alea+partner weder kopiert noch Dritten überlassen werden.
10. Absage von Veranstaltungen
alea+partner behält sich vor, in begründeten Ausnahmefällen angekündigte Veranstaltungen abzusagen. In diesem Fall wird eine bereits einbezahlte Teilnahmegebühr zur Gänze refundiert.
Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wird – soweit der Schaden nicht durch alea + partner oder eine Person, für die alea + partner einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde – ausgeschlossen.
11. Datenschutz
alea + partner ist berechtigt, Daten die den/die Veranstaltungs-TeilnehmerIn betreffen zu speichern, elektronisch zu verarbeiten und im Rahmen der Erfüllung des Vertrages zu verwenden und zu verwerten.
alea + partner verpflichtet sich alle Informationen und Daten, die alea + partner von den TeilnehmerInnen im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Veranstaltungen erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch über die Beendigung der Teilnahme an einer Veranstaltung hinaus.
12. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Veranstaltung von alea + partner gilt die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Graz als vereinbart.
13. Gläubigerschutz
Im Falle einer Übergabe an das Inkassobüro oder dem Anwalt werden von alea + partner der Name des/der Teilnehmers/Teilnehmerin, die Anschrift, das Geburtsdatum und der aushaftende Saldo an den KSV1870 übermittelt.
14. Druckfehler
alea + partner behält sich das Recht vor, aufgrund von Druckfehlern nachträgliche Änderungen vorzunehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Firmenschulungen
1. Umfang und Gültigkeit
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Qualifizierungen, Beratungen und Betreuungen (in der Folge Veranstaltung genannt) für Organisationen (Unternehmen, Vereine, Körperschaften etc.), soweit zwingende gesetzliche Vorschriften für den bestimmten Leistungsbereich nichts anderes bestimmen.
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von alea+partner als Auftragnehmer schriftlich bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Allgemeine Geschäftsbedingungen der auftragserteilenden Einrichtung werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen.
2. Preise, Steuern und Gebühren
2.1 Alle Preise verstehen sich in Euro, die Umsatzsteuer wird soweit erforderlich, separat ausgewiesen. Die Preise gelten nur für den vorliegenden Auftrag.
Die genannten Preise verstehen sich für den Fall, dass die Veranstaltung/en am Geschäftssitz bzw. an der Geschäftsstelle der auftragserteilenden Einrichtung erbracht werden.
2.2 Die Kosten für Fahrt, Tag- und Nächtigungsgelder werden der auftragserteilenden Einrichtung gesondert, nach den jeweils gültigen Sätzen, in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
2.3 Bei Veranstaltungen für Unternehmen, die mehrere Einheiten umfassen, ist alea+partner berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und für jede Einheit gesondert eine Teilrechnung zu legen.
2.4 Der Rechnungsbetrag ist 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungenen analog.
2.5 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Veranstaltungen bzw. für die Vertragserfüllung durch alea+partner. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im Ausmaß von 12% p.a. und Mahngebühren verrechnet. Bei Teilzahlungen ist alea+partner bei Nichteinhaltung zweier Raten berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und die noch offenen Forderungen entsprechend fällig zu stellen.
2.6 Die auftragserteilende Einrichtung ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Vertragserfüllung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
3. Auftrag
3.1 Inhaltliche Grundlage für die Erbringung der Dienstleistung durch alea+partner stellt das von der auftragserteilenden Einrichtung freigegebene Konzept dar. Inhaltliche oder zeitliche Veränderungen der Dienstleistung bedürfen des Einverständnisses durch die auftragserteilende Einrichtung.
3.2 alea+partner behält sich vor, in begründeten Ausnahmefällen vereinbarte Veranstaltungen in Einvernehmen mit der auftragserteilenden Einrichtung zu verschieben, abzusagen oder zu unterbrechen.
In diesem Fall werden eventuell bereits geleistete Zahlungen auf nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wird – soweit der Schaden nicht durch alea+partner oder eine Person, für die alea+partner einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde – ausgeschlossen.
3.3 Sollte sich im Zuge der Erbringung der Veranstaltung herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages tatsächlich oder juristisch unmöglich wird, ist alea+partner verpflichtet, dies der auftragserteilenden Einrichtung sofort anzuzeigen. Jede/r VertragspartnerIn ist in diesem Fall berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit von alea+partner angefallenen Kosten und Spesen sind von der auftragserteilenden Einrichtung zu ersetzen.
4. Durchführung
Es besteht kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Durchführung einer Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n TrainerIn/BeraterIn oder an einem bestimmten Unterrichtsort. Die Durchführung einer Veranstaltung am Ort der auftragserteilenden Einrichtung (In-House-Training) oder an einem anderen von der auftragserteilenden Einrichtung vorgegebenen Ort bedarf der ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung. Gleiches gilt für den Einsatz eines/einer bestimmten TrainerIn bzw BeraterIn.
5. Veranstaltungsunterlagen
Die dem/der VeranstaltungsteilnehmerIn überlassenen Unterlagen oder Datenträger dürfen ohne vorherige Genehmigung von alea+partner weder kopiert noch Dritten überlassen werden.
6. Veranstaltungsbestätigung
Veranstaltungsbestätigungen werden nur ausgestellt, sofern der/die TeilnehmerIn 75% der Veranstaltungsdauer anwesend war.
7. Stornobedingungen
7.1 Stornierung vor Veranstaltungstermin
Stornierungen durch die auftragserteilende Einrichtung sind nur mit schriftlicher Zustimmung von alea+partner möglich. Ist alea+partner mit der Stornierung einverstanden, so wird eine Stornogebühr in der Höhe der bereits erbrachten Vorleistungen und bisher angefallenen Kosten verrechnet.
7.2. Abbruch bzw. einseitige Beendigung der Veranstaltung
Bei Abbruch bzw. einseitiger Beendigung der Veranstaltung durch die auftragserteilende Einrichtung wird dieser die gesamte Auftragssumme in Rechnung gestellt.
8. Haftung
alea+partner haftet für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist in jedem Fall ausgeschlossen.
9. Loyalität
Die VertragspartnerInnen verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität. Sie werden jede Abwerbung von Personen, die für die Realisierung der Veranstaltung gearbeitet haben, während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des/der Mitarbeiters/Mitarbeiterin zu zahlen.
10. Datenschutz, Geheimhaltung
alea+partner ist berechtigt, Daten, die die VeranstaltungsteilnehmerInnen betreffen, zu speichern, elektronisch zu verarbeiten und im Rahmen der Erfüllung des Vertrages zu verwenden und zu verwerten.
alea+partner verpflichtet sich, alle Informationen und Daten, die es von den VeranstaltungsteilnehmerInnen im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Seminar erhält, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch über die Beendigung der Teilnahme an einer Veranstaltung hinaus.
11. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
Die VertragspartnerInnen werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
12. Gläubigerschutz
Im Falle einer Übergabe an das Inkassobüro werden von uns der Firmenname, die Anschrift und der aushaftende Saldo an den KSV1870 übermittelt.
13. Gerichtsstand
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen nach österreichischem Recht auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz von alea+partner als vereinbart. Für Vereinbarungen mit VerbraucherInnen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.